Unsere Leistungen

Wir verstehen unsere Arbeit als Dienstleistung.

Menschen, welche uns ihr Vertrauen aussprechen, indem sie unsere Arbeit in Anspruch nehmen, verdienen einen wertschätzenden und respektvollen Umgang.

Wir haben den Anspruch, dass unsere Arbeit dazu beiträgt, das Potential eines Menschen/eines Systems freizusetzen. Beratung ist der Prozess, welcher den Einzelnen/das System mit den Werkzeugen (Handlungsrepertoire), dem Wissen und den Möglichkeiten ausstattet, die für eine Weiterentwicklung notwendig sind und erfolgreiches Handeln ermöglichen (vgl. Peterson/Hicks 1996, 14). Ziel unserer Arbeit ist es, eine deutliche Verbesserung der Lebensqualität der von uns begleiteten Menschen herbeizuführen, sowie mit diesen, die Befähigung zu entwickeln, selbstbestimmt und unabhängig leben zu können.

Wir sehen den Menschen in seiner Individualität, aber auch als ein in Systemen verwobenes Wesen. Erfolgreiche soziale Arbeit hat beides im Blick und erkennt die bestehenden Wechselwirkungen und Ressourcen bzw. hilft bei der Steuerung der selbigen.

Wo unsere Arbeit und Professionalität an ihre Grenzen stößt, wird dies offen mit allen am Beratungsprozess Beteiligten besprochen. Hier unterstützen wir die begleiteten Menschen mit der Suche nach geeigneten flankierenden Hilfsangeboten (wir halten eine Vielzahl an Netzwerkpartnern vor, aus unterschiedlichsten Fachrichtungen).

Unsere Arbeit wird transparent gestaltet. Unsere Auftraggeber/Dienstleistungsempfänger haben einen Anspruch auf eine regelmäßige Rückmeldung zu dem Stand und dem Inhalt der aktuell geleisteten Arbeit und werden über sich ergebende Problemstrukturen zeitnah informiert. Steuerung und Veränderung des Auftrages/Angebotes sind so jederzeit möglich.

Leistungsbeschreibung/Leistungsangebot

  1. Angebotsbereich
    • Hilfe zur Erziehung nach Maßgabe der §§ 27, 29, 30, 31, 35, in Einzelfällen auch nach § 35a SGB VIII in Verbindung mit den Arbeitsaufträgen aus dem § 36
    • Beratungsangebote für Privatpersonen
  1. Angebotsgruppen
    • Flexible ambulante Erziehungshilfe, Beratung, Begleitung und Betreuung von jungen Menschen, Erwachsenen und Familien (Erziehungsbeistandschaft § 30 SGB VIII, Sozialpädagogische Familienhilfe § 31 SGB VIII, Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung § 35 SGB VIII)
    • Gruppenangebote und Projekte (Soziale Gruppenarbeit § 29 SGB VIII)
    • Sozialpädagogisch betreutes Wohnen (§ 34 SGB VIII)
    • Beratungsangebote für den öffentlichen Träger der Jugendhilfe, Schulen, Privatpersonen und Firmen
    • Verfahrensbeistandschaften für junge Menschen (Familiengericht)
  1. Rechtsgrundlage/Auftrag/Ziele
    Der Träger bietet Hilfe zur Erziehung nach Maßgabe der §§ 27, 29, 30, 31, 35 SGB VIII an, in Einzelfällen wird auch Hilfe nach § 35a (Eingliederungshilfe) geleistet.
    Anspruch auf Hilfe besteht, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
  1. Zielgruppen

    Zielgruppen der Angebote des Trägers sind insbesondere:

    • Junge Menschen bis zum Alter von in der Regel 18 Jahren, die so gravierende Störungen aufweisen, dass sie der Förderung, Unterstützung, Beratung und Begleitung durch geeignete familienergänzende bzw. unterstützende Hilfeformen bedürfen.
    • Familien und andere Erziehungsberechtigte, die bei ihren Erziehungsaufgaben intensivste Unterstützung, Beratung und Begleitung brauchen, um eine Fremdplatzierung ihres Kindes/Jugendlichen zu vermeiden, oder diese Dienstleistungen nach der Rückführung des jungen Menschen aus einer Heimein-richtung benötigen. Näheres siehe Leistungsbeschreibungen der einzelnen Angebote.
    • Der Träger hat sich in seiner Arbeit auf die Begleitung von männlichen jungen Menschen spezialisiert. Wir bieten den Jugendlichen die Möglichkeit sich mit männlichen Identifikationsvorbildern in einem bewertungsfreien Raum abzugleichen und möchten mit unserer Arbeit dazu beitragen, dass eine positive Einstellung zur eignen Geschlechtsidentität stattfindet.
    • Nach Erweiterung des Teams durch kompetente weibliche Fachkräfte (2016) begleiten wir ebenso weibliche junge Menschen und bieten hier eine entsprechende fachlich qualifizierte Arbeit an.
  1. Leistungen

    5. 1. Unmittelbar klientenbezogene pädagogische Leistungen
    Die pädagogische Arbeit basiert auf einer engen Zusammenarbeit zwischen Familie, Jugendamt, Schule, Einrichtung und anderen im Setting Beteiligten.

    5.1.1. Therapeutische Leistungen
    Therapeutische oder psychologische Hilfen werden bei Bedarf durch die Einrichtung vermittelt. Es findet eine fachliche fundierte Beratung statt, welche die individuellen Bedürfnisse der begleiteten Menschen berücksichtigt.

    5.1.2. Eltern- und Familienarbeit
    Die Rückbindung der pädagogischen Prozesse an die Eltern, sowie die Bearbeitung der Erziehungsprobleme in der Familie, trägt zur Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie bei. Unterbringungszeiten der Kinder außerhalb ihrer Familien können und sollen durch eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern verkürzt und das Zusammenleben der Familie angenehmer und konfliktfreier gestaltet werden. Eltern- und Familienarbeit wird entsprechend der individuellen Bedarfssituation von sozialpädagogischen und familientherapeutischen Fachkräften des Trägers im Rahmen aller Angebotsformen durchgeführt.

    5.1.3. Schulische Förderung und Begleitung des Übergangs von der Schule in den Beruf
    Alltägliche Begleitung und Förderung in der Schule trägt dazu bei, dass die Kinder/Jugendlichen schulischen Anforderungen besser gerecht werden können. Dies setzt eine kontinuierliche Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Lehrer/-innen voraus. Zudem bietet der Träger eine Feststellung des individuellen Leistungsstandes durch Fachkräfte an, um eine Förderung, im Rahmen eines persönlichen Förderplanes gewährleisten zu können. Bei Bedarf werden die jungen Menschen auf anstehende schulische Prüfungen oder Vergleichsarbeiten/Zentrale Abschlussprüfungen sowie Einstellungstests vorbereitet. Ferner unterstützt der Träger die Erziehungsberechtigten in enger Zusammenarbeit mit Schulen und der Schulbehörde bei Entscheidungen hinsichtlich der schulischen Laufbahn.
    Durch intensive langjährige Zusammenarbeit mit potentiellen Ausbildungsbetrieben können sowohl geeignete Praktikumsstellen als auch Ausbildungsplätze vermittelt werden. Hierbei werden die individuellen Ressourcen des Jugendlichen, dessen Wünsche und die betrieblichen Gegebenheiten in Einklang gebracht.
    Als weitere Serviceleistung für die Ausbildungsbetriebe bietet der Träger eine intensive Beratung bzgl. möglicher staatlicher Förderungsprogramme sowie deren Beantragung an. Ferner agiert er als Vermittler zwischen den Berufsschulen und dem Betrieb sowie den flankierenden Maßnahmen, wie beispielsweise ausbildungsbegleitender Hilfen.

    5.1.4. Unterstützung zum Erwerb beruflicher Basis-/Schlüsselkompetenzen
    Als wichtige Basiskompetenzen für den erfolgreichen Übergang zwischen Schule und Beruf können vor allem Pünktlichkeit, Durchhaltevermögen und konstruktive regelgebundene Teamfähigkeit genannt werden. Hierzu werden regelmäßig Gruppenprojekte angeboten. Teilweise in Zusammenarbeit mit ortsansässigen Betrieben und Handwerkern. Die Jugendlichen erlernen den sachgemäßen Umgang mit Werkzeugen, haben die Gelegenheit verschiedene Arbeitsprozesse kennenzulernen und diese zu reflektieren. Sie erlernen unter Anleitung handwerkliche Fertigkeiten. Einsatzbereiche: Garten-/Landschaftspflege, Forstarbeit, Metallverarbeitung, Hausmeisterdienste.

    5.1.5. Unterstützung der Entwicklung von Basis-/Schlüsselkompetenzen im alltäglichen Leben
    Zunächst wird eine Ist-Analyse gemeinsam mit den begleiteten Menschen erstellt. Hieraus ergeben sich Schwerpunkte für die Beratungsarbeit. Insbesondere liegt hierbei der Fokus auf Punkten wie:

    • Sicherstellung eines geordneten Lebensumfeldes (Sauberkeit, Ernährung, wirtschaftliche Versorgung)
    • Einhaltung von Absprachen und des innerfamiliären Regelsystems
    • Regelmäßiger Schulbesuch sowie Nachkommen der dazugehörigen Verpflichtungen
    • Verantwortungsbewusster Umgang mit Medien (PC, Fernsehen)
    • Eigenverantwortlicher Umgang mit Sexualität im Hinblick auf Verhütung

    5.1.6. Sport und Erlebnispädagogische Angebote
    Uns ist es ein besonderes Anliegen, Jugendlichen die Möglichkeit zu bieten, die eigene Kompetenz des Durchhaltens, durch das Erleben von nichtalltäglichen, körperlich anstrengenden Ereignissen zu steigern. Diese Angebote schaffen bewusst nichtkognitive Lernräume und folgen der Prämisse: Lernen durch Erfahrung. In diesem Zusammenhang bieten wir diverse Outdoor- und Kletterangebote an. (Freies gesichertes Klettern in Bäumen; Seilbrückenbau; Klettern in Hochseilgärten/Kletterhallen (hier Zusammenarbeit mit: „Jungs Boulderhalle“- Weidenau), Geocaching, Waldübernachtungen, Ausritte etc.

    In Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Fitnes-/Boxtrainer und dem Fitnessstudio „BeFit“ in Siegen bieten wir ein regelmäßiges (1x wöchentlich Freitags) Gruppenangebot an. In dieser gemischtgeschlechtlichen Gruppe befinden sich junge Menschen im Alter von 11-16 Jahren (Teilnehmer sind junge Menschen mit unterschiedlichsten Diagnosen: ADS, ADHS, Authismus Spektrumsstörungen usw). In diesem Angebot geht es darum, in einem spielerischen, nicht leistungsorientierten und fairen Rahmen: Fitness, Koordinationsfähigkeit und das Einhalten von Regeln zu erlernen. Es werden Elemente des Eigenwichts- und Kardiotrainings, Übungen aus dem Yoga und des Boxens verwendet. Einige der Jugendlichen nehmen an diesem Angebot schon einige Jahre teil und die Integration von neuen Jugendlichen wird durch diese sichergestellt.

    Auch Mannschaftsport wird regelmäßig angeboten. Ferner gibt es für die Jugendlichen die Möglichkeit, sich in unterschiedlichen sportlichen Aktivitäten auszuprobieren (MTB, Inliner fahren, Skateboarden, Schwimmen). Alle, für die o. g. Aktivitäten, nötigen Sportgeräte, Sicherungsmaterialien und Räumlichkeiten werden vom Träger kostenfrei gestellt.

    5.1.7. Tiergestützte Angebote
    Der Träger bietet zwei tiergestützte Angebote an. Wir arbeiten mit qualifizierten Fachkräften und können zur Unterstützung und flankierend zu den pädagogischen und eventuell therapeutischen Prozessen die Arbeit mit Islandpferden und einem Begleithund anbieten. Es ist uns wichtig, dass diese Leistung nicht zusätzliche Kosten verursacht und lediglich im Rahmen der Hilfeplanung bei Bedarf eingebunden wird.

    5.1.8. Sozialpädagogisch betreutes Wohnen
    Das sozialpädagogische betreute Wohnen bietet Jugendlichen die Möglichkeit außerhalb einer stationären Einrichtung adäquat begleitet und auf eigenständiges und eigenverantwortliches Leben vorbereitet zu werden. Neben den Punkten, welche unter 5.1.5 Unterstützung der Entwicklung von Basis-/Schlüsselkompetenzen im alltäglichen Leben genannt erläutert wurden, wird zusätzlich geeigneter Wohnraum bereitgestellt. Dieser wird gemeinsam mit den Jugendlichen gestaltet und eingerichtet.

    5.1.9. Nachbetreuung
    Nachbetreuung wird im Regelfall im Rahmen eines fest vereinbarten Stundenkontingentes nach Beendigung einer Hilfe geleistet und gewährleistet den Ablöseprozess bzw. sichert die erreichten Arbeitsergebnisse.
    Der Träger sichert den Menschen, welche eine langfristige Begleitung in Anspruch genommen haben zu, dass sie in Krisensituationen und bei wichtigen Fragestellungen (z. B. Hilfe bei der Ausbildungsplatzsuche), kostenlos und unbürokratisch Beratung in Anspruch nehmen können. Dies versteht sich als selbstverständliche Dienstleistung.

    5.2. Mittelbare Leistungen

    • Beratung bei Hilfeanfragen, Vorstellungsgesprächen, Hilfebeginn
    • Mitwirkung beim Hilfeplan, Erziehungsplanung, Zielabstimmung und Zielformulierung
    • Planung, Organisation und Begleitung des pädagogischen Prozesses (Settings), Vorbereitung der Ablösung (Nachbetreuung)
    • Leistungsdokumentation in Form von Berichtswesen, Stellungnahmen, pädagogische Diagnostik
    • Sicherung der internen und externen Kommunikation mit den Partnern im Hilfesystem (z. B. in Konferenzen, Kontaktarbeit, in der Zusammenarbeit mit Multiplikatoren, Öffentlichkeitsarbeit)
    • Qualitätssicherung durch Personalführung, Anleitung, Begleitung, Supervision, systemisches Coaching, Fortbildung
    • Leitung und Verwaltung

  1. Qualitätsstandards des Trägers

    6.1. Institutionelle Qualitätsstandards des Trägers

    • Vereinbarung mit dem örtlichen Jugendamt gemäß § 8a SGB VII
    • Klare Organisations- und Kommunikationsstrukturen: eindeutige Zuordnung von Dienst- und Fachaufsicht, regelmäßige Fallbesprechungen
    • Kostenbewusstes Arbeiten
    • Nachhaltigkeit der geleisteten Arbeit sicherstellen
    • Räumliche und sächliche Ausstattung
    • Transparenz nach außen und innen
    • PC-gestützte Falldokumentation, Evaluation
    • Bedarfsgerechte und flexible, klientenbezogene Betreuungszeiten
    • Qualitätssicherung durch Fortbildung, Supervision, fachliche Begleitung der Mitarbeiter/-innen, durch qualifizierte Leitung, kollegiale Beratung, systemisches Coaching, Teamarbeit, Mitarbeiterpflege.

    6.2. Fachliche Qualitätsstandards des Trägers

    • Konzeptionsentwicklung bzw. -fortschreibung unter Berücksichtigung fachlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen
    • Lebensweltorientierung
    • Orientierung des Angebotes am individuellen Bedarf
    • Ressourcen der Klient/-innen entdecken, unterstützen und fördern - Hilfe zur Selbsthilfe
    • Die Klienten beraten und begleiten, um ihre Ziele zu erkennen/entwickeln und zu erreichen
    • Beteiligung von Betroffenen an Entscheidungen/größtmögliche Transparenz durch Partizipation
    • Vertraulicher Umgang mit Informationen
    • Inanspruchnahme der Kompetenz anderer Dienste (Rechtsvertretung, medizinische/psychologische/psychiatrische Dienste, Handwerker und Ausbildungsbetriebe)
    • enge Kooperation mit den jeweiligen Partnern im Bezugsfeld
    • Reflexion der Arbeit
    • Dokumentation der Arbeit.

    6.3 Personelle Qualitätsstandards des Trägers

    • qualifiziertes Fachpersonal im pädagogischen Bereich: Diplom Sozialarbeiter/-innen, Diplom Sozialpädagogen (vergl. universitäre Abschlüsse/EU), Lehrer, Systemische Coaches, Handwerker
    • Fachkraft zur Abschätzung des Gefährdungsrisikos gemäß § 8a Abs. 2 SGB VIII
    • Fachkräfte des hauswirtschaftlichen Dienstes sowie der Leitung
    • kreative und persönlich engagierte Mitarbeiter/-innen mit Zusatzausbildungen
    • Konflikt- und Kooperationsfähigkeit
    • Verlässlichkeit im Umgang mit Klient/-innen - klare Strukturierung von Zeit- und Organisationsabläufen
    • zeitliche Flexibilität in der Arbeit mit Klient/-innen
    • Qualitäts- und Leistungsbewusstsein bei den Mitarbeiter/-innen

  1. Personal- und Leistungsorganisation

    7.1. Standort/ Räumlichkeiten
    Die Büroräume mit entsprechender Ausstattung befinden sich in 57258 Freudenberg, Marktstraße 24.

    Geschäftsführung:
    Stephan Weiß, tel. Erreichbarkeit: 0160-4400484 sowie über eine Emailadresse: weiss@b3.social

    7.2. Einzugsbereich
    Der Träger versorgt hauptsächlich die Außenstellen des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe des Kreises Siegen-Wittgenstein (Entgeltvereinbarung) und des Kreises Olpe.
    Generell können die Dienstleistungen des Trägers von allen Jugendämtern im Umkreis in Anspruch genommen werden.

    7.3. Zugang
    Die differenzierten Betreuungsformen müssen als Jugendhilfe-Leistung beim zuständigen öffentlichen Träger der Jugendhilfe beantragt und von ihm formell aufgrund von Hilfeplanung gem. § 36 KJHG gewährt werden.

    7.4. Öffnungs- und Betreuungszeiten
    Die Öffnungszeiten des Büros sind regelmäßig: Mo./Mi./Do. in der Zeit von 8.00 Uhr - 13.00 Uhr. Die Betreuungszeiten und Zeiten der Erreichbarkeit der zuständigen Fachkräfte sind je nach Angebot differenziert. Sie werden im Hilfeplan individuell vereinbart und richten sich nach dem Bedarf. Es ist im Einzelfall auch eine Rufbereitschaft möglich, welche 24 Stunden umfassen kann (Abwendung akuter Krisen, Gefährdungssituation).

    7.5. Personalausstattung
    Im ambulanten Bereich sind Fachkräfte beschäftigt. (3 männliche pädagogische Fachkräfte und 2 weibliche pädagogische Fachkräfte, sowie eine Integrationsfachkraft. Des Weiteren eine Verwaltungskraft zur administrativen Unterstützung.) Unser Team wird durch eine systemische Coachin regelmäßig begleitet-Einzel- und Teamcoaching.

  1. Finanzierung
    Zwischen dem Kreis Siegen-Wittgenstein, als Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem Freien Träger B3–„Beratung, Begleitung, Bewegung“ wurde eine Entgeltvereinbarung auf Basis einer direkt Klienten bezogenen Leistung im Rahmen der Vergütung nach geleisteten Face-to-Face-Stunden vereinbart.

Stand: Juli 2018