Unsere ambulanten Leistungen umfassen:
B3 bietet ein breites Spektrum ambulanter und stationärer Jugendhilfeleistungen, die sich an den individuellen Bedarfen junger Menschen orientieren. Wir verstehen uns als zuverlässiger Partner für Jugendämter und andere Institutionen, der flexibel, transparent und fachlich fundiert arbeitet.
- Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII)
- Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)
- Intensive Sozialpädagogische Einzelfallhilfe (§ 35 SGB VIII)
- Clearingverfahren im Rahmen des Hilfeplanprozesses
- Umgangsbegleitung (§ 18 Abs. 3 SGB VIII)
Hilfe zur Erziehung
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung
Hilfe für junge Volljährige
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
arbeitet systemisch, lebensweltorientiert und vernetzt. Wir legen Wert auf verlässliche Dokumentation, klare Zieldefinition, regelmäßige Rückmeldungen und eine konstruktive Zusammenarbeit im Hilfeplanverfahren.
Drei individualisierte Plätze für Kinder und Jugendliche
Intensivpädagogisches Setting mit erhöhter Beziehungsdichte
Enge Zusammenarbeit im Hilfeplanprozess
Interdisziplinäre Kooperationen (z. B. Kliniken, Beratungsstellen, Schulen, Ärzten)
Verlässliche Dokumentation, Rückmeldung und Reflexion
Klare Krisenstrukturen
Qualifiziertes Team mit hoher Beziehungsqualität und reflektierter Haltung
Unser fachlicher Rahmen
Wir arbeiten bewusst klein, stabil und alltagsnah, um Entwicklungsprozesse früh zu erkennen und individuelle Unterstützung anzubieten. Unsere Arbeit ist:
